RePRIME
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Leistungen ist:
Tobias Dörner/Shape’n’Style, Matthias-Grünewald-Straße 12, 73257 Köngen (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über das Programm „RePRIME“.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist eine individuelle Coaching- und Steuerungsdienstleistung in den Bereichen:
- Training
- Ernährung
- Regeneration
- Leistungsfähigkeit
(2) Die Leistung erfolgt in Form eines strukturierten, datenbasierten Systems mit individueller Betreuung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen, körperlichen oder gesundheitlichen Erfolg.
§3 Keine medizinische Leistung
(1) Die Leistungen stellen ausdrücklich keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar.
(2) Insbesondere gilt:
- keine ärztliche Tätigkeit
- keine Therapie
- keine Heilbehandlung
(3) Die Auswertung von Daten (inkl. Blutwerten) erfolgt ausschließlich leistungsbezogen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt zu konsultieren.
§4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- individuelle Vereinbarung oder
- Annahme eines Angebots durch den Kunden
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Trainingssteuerung
- Ernährungsstrategie (inkl. Fastenansätze)
- Supplementstrategie
- Analyse von:
- Trackingdaten
- Leistungsdaten
- Blutwerten (leistungsbezogen)
- laufende Anpassung der Maßnahmen
(2) Die Betreuung erfolgt im Umfang von ca. 8 Stunden pro Woche.
(3) Die konkrete Ausgestaltung kann individuell variieren.
(4) Eine durchgehende Erreichbarkeit (24/7) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§6 Vor-Ort-Leistungen
(1) In der Initialphase können verpflichtende Vor-Ort-Termine stattfinden (z. B. Einweisung, Training, Setup).
(2) Weitere Vor-Ort-Leistungen erfolgen nur nach Vereinbarung.
§7 Verbindliche Ausstattung
(1) Die Teilnahme setzt die Nutzung der vom Anbieter definierten Ausstattung voraus.
(2) Eigene Geräte des Kunden werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Auswahl erfolgt ausschließlich durch den Anbieter zur Sicherstellung:
- standardisierter Bedingungen
- gleichbleibender Qualität
- systematischer Steuerbarkeit
(4) Die Ausstattung ist nicht verhandelbar.
§8 Kauf und Eigentum an Ausstattung
(1) Der Kunde erwirbt im Rahmen des Programms Ausstattung (z. B. Trainingsgeräte).
(2) Die Beschaffung erfolgt durch den Anbieter.
(3) Die Kosten sind Bestandteil des Gesamtpreises.
(4) Die Ausstattung geht vollständig in das Eigentum des Kunden über.
(5) Eine Rückgabe oder Erstattung ist ausgeschlossen.
§9 Labordiagnostik
(1) Laborleistungen werden durch externe Dienstleister erbracht.
(2) Vertragspartner des Labors ist ausschließlich der Kunde.
(3) Der Anbieter übernimmt:
- keine medizinische Bewertung
- keine diagnostische Einordnung
(4) Die Analyse erfolgt ausschließlich im Rahmen der Leistungssteuerung.
§10 Vergütung
(1) Der Preis für das Programm beträgt 7.999 €.
(2) Die Zahlung erfolgt einmalig im Voraus.
(3) Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
(4) Der Programmstart setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.
§11 Rücktritt, Kündigung und Abbruch
(1) Ein Rücktritt nach Programmstart ist ausgeschlossen.
(2) Bei Abbruch durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilig.
(3) Dies gilt insbesondere aufgrund:
- sofort anfallender Initialkosten
- individueller Leistungen
- nicht rückführbarer Aufwendungen
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Widerrufsrecht (Verbraucher)
(1) Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt:
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
- die Leistung vollständig erbracht wurde oder
- der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
- bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert
§13 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller relevanten Daten
- zur Einhaltung der Vorgaben
- zur aktiven Teilnahme
- zur regelmäßigen Dokumentation
§14 Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für:
- die Umsetzung der Maßnahmen
- seine körperliche Belastung
- seine gesundheitliche Situation
(2) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen des Kunden.
§15 Erfolg und Systemlogik
(1) Das Programm basiert auf einem strukturierten, datenbasierten System.
(2) Bei vollständiger Umsetzung ist eine Verbesserung der Leistungsparameter zu erwarten.
(3) Ein Ausbleiben von Fortschritten stellt keinen Nachweis einer Unwirksamkeit dar.
(4) Abweichungen können insbesondere resultieren aus:
- unvollständiger Umsetzung
- fehlerhaften Angaben
- individuellen Faktoren
§16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung besteht für:
- fehlerhafte Umsetzung durch den Kunden
- unvollständige Mitwirkung
- individuelle körperliche Reaktionen
- externe Faktoren
(3) Eine Haftung für gesundheitliche Folgen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§17 Datenschutz
(1) Es werden folgende Daten verarbeitet:
- personenbezogene Daten
- Gesundheitsdaten (inkl. Blutwerte)
- Leistungs- und Trackingdaten
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck:
- der Durchführung des Programms
- der Analyse und Optimierung
(3) Eine anonymisierte Nutzung zu Analysezwecken ist zulässig.
(4) Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§18 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
(2) Weitergabe von Programminhalten ist untersagt.
§19 Kapazitätssteuerung
(1) Der Anbieter arbeitet mit begrenzten Kapazitäten.
(2) Der Programmstart erfolgt individuell und gestaffelt.
§20 Änderungen der Leistungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte anzupassen, sofern:
- der Gesamtcharakter erhalten bleibt
- die Anpassung sachlich gerechtfertigt ist
§21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
PERSONAL PERFORMANCE & LIFESTYLE COACHING
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version 1.0
§1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist:
Tobias Dörner/Shape’n’Style, Matthias-Grünewald-Straße 12, 73257 Köngen (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen im Bereich
„Personal Performance & Lifestyle Coaching“.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist eine individuelle Coaching- und Betreuungsdienstleistung zur Optimierung von:
- körperlicher Leistungsfähigkeit
- Trainingsstruktur
- Ernährungsverhalten
- Regeneration
- Lifestyle und Alltag
(2) Die Leistung erfolgt als:
- persönliche Betreuung vor Ort
- digitale Betreuung
- oder kombinierte Form
(3) Es handelt sich um eine Dienstleistung, nicht um einen Werkvertrag.
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§3 Abgrenzung zur Medizin
(1) Die Leistungen stellen ausdrücklich keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung dar.
(2) Insbesondere erfolgt:
- keine ärztliche Tätigkeit
- keine Therapie
- keine Heilbehandlung
(3) Empfehlungen erfolgen ausschließlich im leistungs- und lifestylebezogenen Kontext.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt zu konsultieren.
§4 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch:
- individuelle Vereinbarung oder
- Buchung eines Betreuungspakets oder
- schriftliche Bestätigung
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Modell.
(2) Bestandteile können insbesondere sein:
- Trainingsplanung und -steuerung
- persönliche Trainingseinheiten
- Ernährungsstrategie (siehe §6)
- Supplementempfehlungen (nicht medizinisch)
- Lifestyle- und Regenerationsoptimierung
- Analyse von Fortschritt und Leistungsdaten
(3) Die Betreuung erfolgt im Rahmen einer individuellen Gesamtleistung, nicht als reine Stundenleistung.
(4) Eine durchgehende Erreichbarkeit (24/7) ist ausgeschlossen.
§6 Ernährungsstrategie
(1) Im Rahmen des Coachings erhält der Kunde eine individuelle Ernährungsstrategie, angepasst an Ziele, Alltag und Leistungsanforderungen.
(2) Diese umfasst insbesondere:
- Struktur der Nahrungsaufnahme
- Makronährstoffverteilung
- Timing und Anpassung
- allgemeine Handlungsempfehlungen
(3) Die Erstellung konkreter Ernährungspläne (Mahlzeiten, Mengen, Wochenpläne) ist nicht Bestandteil des Standardpakets.
(4) Detaillierte Ernährungspläne können als gesonderte Leistung vereinbart werden.
§7 Vergütung und Leistungsstruktur
(1) Leistungsmodelle
Die Vergütung erfolgt entweder:
a) als monatliches Betreuungspaket oder
b) als Einzel- bzw. Zusatzleistung
(2) Monatliches Betreuungspaket
(2.1) Das monatliche Betreuungspaket beträgt 950 € pro Monat.
(2.2) Es handelt sich um eine pauschale Vergütung für:
- Betreuung
- Planung
- Analyse
- Kommunikation
- Systemsteuerung
(3) Entscheidender Leistungscharakter
(3) Das Betreuungspaket stellt keine stundenbasierte Abrechnung dar.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Stunden besteht nicht.
(4) Persönliche Einheiten
(4.1) Persönliche Trainingseinheiten können Bestandteil der Betreuung sein.
(4.2) Ein Anspruch auf eine feste Anzahl von Einheiten besteht nicht.
(5) Zusatzleistungen
(5.1) Leistungen außerhalb des üblichen Betreuungsumfangs werden gesondert berechnet.
(5.2) Der Stundensatz beträgt 180 € pro Stunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Zahlungsbedingungen
(6.1) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten.
(6.2) Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang.
§8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Er verlängert sich automatisch monatlich.
(3) Kündigungsfrist: 14 Tage zum Monatsende.
(4) Bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet.
§9 Terminregelung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Absage durch den Kunden:
- mindestens 24 Stunden vorher → kostenfrei
- unter 24 Stunden → voller Vergütungsanspruch
(3) Nichterscheinen gilt als wahrgenommener Termin.
§10 Durchführung und Ort der Leistung
(1) Die Leistung kann erfolgen:
- beim Kunden
- im Studio
- an einem vereinbarten Ort
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben.
§11 Fahrtkosten
(1) Fahrtstrecken bis zu 30 km sind im Betreuungspaket enthalten.
(2) Darüber hinausgehende Strecken werden gesondert berechnet oder individuell vereinbart.
§12 Ausstattung
(1) Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Geräte.
(2) Das Training kann erfolgen:
- im Fitnessstudio
- im privaten Umfeld
(3) Auf Wunsch kann der Anbieter bei der Auswahl oder Beschaffung von Equipment unterstützen.
(4) Eine Bereitstellung von Equipment ist nicht Bestandteil der Leistung.
§13 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- zu wahrheitsgemäßen Angaben
- zur Einhaltung von Trainingsvorgaben
- zur Mitteilung gesundheitlicher Einschränkungen
- zur aktiven Teilnahme
§14 Eigenverantwortung
(1) Der Kunde trainiert auf eigene Verantwortung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine körperlichen Grenzen zu beachten.
§15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung besteht für:
- Trainingsverletzungen
- Fehlbelastungen
- falsche Umsetzung
- individuelle körperliche Reaktionen
(3) Eine Haftung für gesundheitliche Folgen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§16 Erfolgsaussagen
(1) Es werden keine garantierten Ergebnisse zugesichert.
(2) Fortschritte hängen insbesondere ab von:
- Umsetzung
- Ernährung
- Lebensstil
§17 Datenschutz
(1) Es werden verarbeitet:
- personenbezogene Daten
- Trainingsdaten
- ggf. Gesundheitsangaben
(2) Zweck:
- Durchführung des Coachings
- Fortschrittsanalyse
§18 Vertraulichkeit
(1) Inhalte des Coachings sind vertraulich.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§19 Änderungen der Leistungen
(1) Der Anbieter kann Leistungen anpassen, sofern:
- der Gesamtcharakter erhalten bleibt
- Anpassungen sachlich gerechtfertigt sind
§20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.